Weg 1
Sucht- und Drogenberatung
Kommunale und kirchliche Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, städtische Dienste) beraten zu Konsum, Abstinenz und Belegführung — kostenlos, weil öffentlich finanziert. Die Suchthilfe-Datenbank der DHS listet Stellen bundesweit.
Was diese Rolle nicht darf: in das laufende Verfahren eingreifen oder eine Eignung bescheinigen. Sie bereitet vor und vermittelt — sie urteilt nicht.
Weg 2
Verkehrspsychologische Beratung
Eine Psychologin oder ein Psychologe mit verkehrspsychologischer Weiterbildung strukturiert die Vorbereitung: Veränderung sichtbar machen, Rückfallrisiken bearbeiten, die Beleglage ordnen. Privatleistung mit Stundensätzen.
Was diese Rolle nicht darf: denselben Fall begutachten (§ 66 FeV) oder den Ausgang zusagen. Ihre Rolle ist Beratung, nicht Beurteilung.
Weg 3
Vorbereitungskurse und Online-Programme
Gruppen- oder Einzelformate, teils online. Sie liefern Struktur, Übung und Austausch zu Anlass, Ablauf und Belegen. Privatleistung — Formate und Preise unterscheiden sich stark.
Was diese Rolle nicht darf: Therapie oder Diagnostik ersetzen. Ein Kurs ist ein Bildungsangebot, keine Behandlung — und keine Eignungsprüfung.
Weg 4
Telefon- und Onlineberatung
Kostenlose, anonyme Gesprächsangebote — etwa zu Alkoholfragen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Geeignet für einen ersten, niedrigschwelligen Einstieg und für Angehörige.
Was diese Rolle nicht darf: Nachweise erzeugen oder das Verfahren begleiten. Sie hilft beim Einordnen und vermittelt bei Bedarf an Stellen vor Ort.
Weg 5
Begutachtungsstelle (amtlich anerkannt)
Die einzige Stelle, die eine Eignungsbeurteilung abgeben darf. Sie untersucht und beurteilt auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und der Untersuchung. Anerkannte Stellen führt die BASt-Trägerliste.
Was diese Rolle nicht darf: selbst beraten oder vorbereiten. Wer begutachtet, darf nicht vorher beraten haben — und umgekehrt.