Die Reihenfolge ist keine Rangfolge — alle sieben Punkte lassen sich vor "
einer Buchung durchgehen, und jeder einzelne lässt sich mit einer einfachen "
Frage prüfen. Wer die sieben Fragen an ein Angebot stellt, bekommt schnell ein "
Gefühl dafür, wie ernst es die Sache nimmt.
Prüfpunkt 1
Rollen sind getrennt
Wer berät, begutachtet nie denselben Fall. Beratung bereitet vor, die Begutachtungsstelle urteilt — und muss dafür amtlich anerkannt sein (Trägerliste der BASt). Ein Anbieter, der beides in einem Haus suggeriert, verwischt genau die Grenze, die das Verfahren zieht.
Prüfpunkt 2
Kein Ausgang wird zugesichert
Niemand kann den Ausgang der Begutachtung zusichern — die Eignungsbeurteilung trifft allein die Begutachtungsstelle (§ 11 FeV). Ein Angebot, das ein Ergebnis in Aussicht stellt, sagt damit vor allem eines über sich selbst.
Prüfpunkt 3
Qualifikation ist nachvollziehbar
Verkehrspsychologinnen, Psychologen, Suchtberater: Welche Ausbildung, welche Fortbildung, wer führt das Gespräch tatsächlich? Seriöse Anbieter beantworten das konkret — nicht mit Selbstbeschreibungen, sondern mit Angaben, die sich prüfen lassen.
Prüfpunkt 4
Es wird am Einzelfall gearbeitet
Anlass, Vorgeschichte und Beleglage bestimmen, was zu tun ist (Anlagen 4 und 5 FeV). Ein Programm „für alle“ mit auswendig gelernten Antworten ersetzt diese Arbeit nicht — es sieht im Gespräch nur so aus.
Prüfpunkt 5
Kosten stehen vorher fest
Was kostet Beratung, Kurs, Nachweise, Gutachten — und wann wird was fällig? Seriöse Angebote nennen das vor der Buchung, in nachvollziehbaren Posten. Undenkbar ist eine Rechnung, die erst nach dem Termin entsteht.
Prüfpunkt 6
Nachweise werden ehrlich geplant
Abstinenznachweise und Belege entstehen nicht rückwirkend (§ 14 FeV). Wer seriös begleitet, plant die Zeiträume frühzeitig ein — und verspricht keine Abkürzung, die es nicht gibt.
Prüfpunkt 7
Deine Daten bleiben deine
Vorbereitung braucht Vertrauen: Was wird besprochen, was wird dokumentiert, was wird weitergegeben? Ein seriöses Angebot sagt das, bevor es losgeht — nicht auf Nachfrage.
Zwei Punkte stechen dabei hervor, weil sie sich am schnellsten prüfen "
lassen: Die Rollentrennung ist gesetzlich angelegt — wer berät, begutachtet "
nie denselben Fall — und der Verzicht auf Ergebnisaussagen ist die ehrliche "
Konsequenz daraus. Wer die Wege und ihre Kostenordnung "
kennt, kann beide Punkte in einem ersten Gespräch zur Sprache bringen, ohne "
unhöflich zu sein.